MSV-Sozial
Gibt es Bereiche, in denen Vereinsmitglieder in unserem Vereinsleben durch finanzielle Barrieren ausgegrenzt oder überbelastet werden?
Beitragsstruktur
Der Paragraph 10 (5) unserer Satzung ermöglicht uns schon immer, durch Beschluss der Sportbeiräte, Mitgliedern, die unverschuldet in finanzielle Nöte geraten sind, Vereins- und Abteilungsbeiträge zu erlassen.
Der MSV-Sozial (geregelt in §10 (5) Finanzordnung) ist eine weitere Möglichkeit, eine finanzielle Unterstützung zur Ausübung des Vereinssports, zu leisten.
Wir bieten Unterstützung an
zum Beispiel bei:
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Ausstattung mit Sportbekleidung
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mehrtägige Wettkampffahrten und Trainingslager
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Gemeinschaftsaktivitäten
Vorgehen
Wie gelangt das Geld zu den betreffenden Vereinsmitgliedern?
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Vereinsmitglieder oder deren Erziehungsberechtigte wenden sich vertrauensvoll bei Notwendigkeit einer finanziellen Unterstützung an den entsprechenden Übungsleiter. Dieser informiert seinen Abteilungsleiter.
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Der Abteilungsleiter stellt den formellen Antrag an das Präsidium und fügt eine Begründung bei.
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Das Präsidium berät über den Antrag und führt einen Beschluss herbei, wobei die einfache Mehrheit genügt, um diesen Antrag zu befürworten oder abzulehnen.
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Das Präsidium teilt dem Abteilungsleiter die Entscheidung schriftlich mit.