MSV-Sozial
Gibt es Bereiche, in denen Kinder und Jugendliche im unserem Vereinsleben durch finanzielle Barrieren ausgegrenzt oder überbelastet werden?
Beitragsstruktur
Der Paragraph 10 unserer Finanzordnung lautet wie folgt:
Sozialhilfeempfängern und finanziell schwächer gestellten Mitgliedern kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Abteilungsvorstandes Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass gewährt werden.
Weitere Hilfe
Darüber hinaus bieten wie weitere Hilfe bei finanziellen Überbelastungen an, zum Beispiel bei:
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Ausstattung mit Sportbekleidung
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mehrtägige Wettkampffahrten und Trainingslager
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Gemeinschaftsaktivitäten
Vorgehen
Wie gelangt das Geld zu den betreffenden Kindern und Jugendlichen?
Der Übungsleiter kennt seine Sportler und die konkreten finanziellen Situationen bei bestimmten Projekten und steht in Kontakt zu den Eltern und kann somit einschätzen inwieweit eine finanzielle Hilfe notwendig ist.
Der Übungsleiter kennt seine Sportler und die konkreten finanziellen Situationen bei bestimmten Projekten und steht in Kontakt zu den Eltern und kann somit einschätzen inwieweit eine finanzielle Hilfe notwendig ist.
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Dem Übungsleiter wird durch den Sportler oder dessen Eltern ein Bedarf signalisiert.
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Der Übungsleiter führt mit den Eltern ein Gespräch um die Höhe der Eigenbeteiligung und mögliche Hilfe durch Ämter oder Dritte zu erfahren.
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Der Übungsleiter leitet eine kurze Stellungnahme (was wird benötigt, wie hoch ist die Eigenbeteiligung) an seinen Abteilungsleiter.
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Bis 50,00€ entscheidet der Abteilungsleiter.
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Bis 250,00€ entscheidet das zuständige Mitglied im Präsidium (gegenwärtig Sebastian Mücke).
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Ab 250,00€ entscheidet das Präsidium.
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Die Abteilungsleiter erhalten von der Geschäftsstelle eine Information zur Höhe der verfügbaren Mittel.
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Die Auszahlung erfolgt nach Vorlage der entsprechenden Belege und der Bestätigung der Übernahme.