§ 1: Grundsätze
- Der MSV Bautzen 04 e.V. kann Ehrungen aussprechen.
Er würdigt damit besondere Treue zum MSV Bautzen 04 e.V. und besondere Verdienste um den Sport.
- Bei sämtlichen Ehrungen durch den Verein zählen als Mitgliedsjahre die Jahre ab dem Eintritt in die Vereine, die sich 2004 zum MSV Bautzen 04 e.V. zusammengeschlossen haben.
- Die Ehrungen sind ein Zeichen äußerer Anerkennung für langjährige Mitgliedschaft und beispielhaftes ehrenamtliches Engagement.
- Ein Rechtsanspruch auf eine Ehrung seitens der Vereinsmitglieder besteht nicht.
§ 2: Ehrungen: Folgende Ehrungen im Verein sind möglich:
- Ehrennadel in Bronze, Silber und Gold
- Ehrenmitgliedschaft
- Ehrenvorsitz
§ 3: Ehrennadel in Bronze
Die Ehrennadel in Bronze kann Mitgliedern verliehen werden,
- die dem MSV Bautzen 04 e.V. ununterbrochen 10 Jahre angehören
oder
- sich durch selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MSV Bautzen 04 e.V. besondere Verdienste erworben haben.
§ 4: Ehrennadel in Silber
Die Ehrennadel in Silber kann Mitgliedern verliehen werden,
- die dem MSV Bautzen 04 e.V. ununterbrochen 15 Jahre angehören
oder
- sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MSV Bautzen 04 e.V. besondere Verdienste erworben und bereits die Ehrennadel in Bronze erhalten haben.
§ 5 : Ehrennadel in Gold
Die Ehrennadel in Gold kann Mitgliedern verliehen werden,
- die dem MSV Bautzen 04 e.V. ununterbrochen 25 Jahre angehören
oder
- sich durch langjährige selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MSV Bautzen 04 e.V. hervorragende Verdienste erworben und bereits die Ehrennadel in Silber erhalten haben.
§ 7 . Ehrenmitgliedschaft
Die Ehrenmitgliedschaft kann Mitgliedern verliehen werden,
- die dem Verein ununterbrochen 25 Jahre angehören
oder
sich durch langjährige, selbstlose ehrenamtliche Tätigkeit für den MSV Bautzen 04 e.V. außergewöhnliche Verdienste erworben und bereits die Ehrennnadel in Gold erhalten haben.
§ 8 : Ehrenvorsitz
- Präsidenten, die sich in langjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit besondere Verdienste um den MSV Bautzen 04 e.V. erworben haben, können zu Ehrenvorsitzenden ernannt werden. Ehrenvorsitzende gehören dem Präsidium mit Sitz und Stimme an.
§ 9: Mitglieder
- können für Ehrungen durch Fachverbände, durch den Bautzener Kreissportbund e.V., durch den Landessportbund Sachsen, das Landratsamt Bautzen oder der Stadt Bautzen vorgeschlagen werden.
§ 10: Ehrenamtlich
- tätige Übungsleiter und andere Abteilungsfunktionäre erhalten für mindestens fünfjährige Tätigkeit (und jeweils nach weiteren fünf Jahren) als Anerkennung eine Urkunde des Vereins. § 1 - Absatz 2 tritt hier außer Kraft.
§ 11: Alle Mitglieder
- erhalten zu ihrem 50., 60., 70., 75., 80. Geburtstag eine Glückwunschkarte des Vereines.
§ 12: Ehrungsausschuss
- Ehrungsausschuss ist das Präsidium des MSV Bautzen 04 e.V. Die Hinzuziehung von Vereinsmitgliedern mit beratender Stimme ist im Einzelfall möglich.
§ 13: Festlegungen und Verfahren
- Ehrenmitglieder und Ehrenvorsitzende werden von der Delegiertenversammlung des MSV Bautzen 04 e.V. ernannt. Mit dem Ehrenvorsitz und der Ehrenmitgliedschaft ist eine Beitragbefreiung auf Lebenszeit verbunden.
Die Ehrennadel wird durch das Präsidium des MSV Bautzen 04 e.V. verliehen.
Antragsberechtigt sind der Sportbeirat, das Präsidium und die Abteilungsvorstände des MSV Bautzen 04 e.V..
Ehrungsanträge müssen dem Präsidenten des MSV Bautzen 04 e.V. schriftlich und mit Begründung mindestens drei Monate vor dem Tag der Verleihung eingereicht werden.
Jede Ehrung wird mit einer Urkunde dokumentiert und chronologisch archiviert.
§ 12 : Aberkennung von Ehrungen
- Das Präsidium des MSV Bautzen 04 e.V. kann Ehrungen wieder aberkennen, wenn ihr Träger rechtswirksam aus dem Verein ausgeschlossen wird.
§ 13 : Schlussbestimmungen
- Diese Ehrungsordnung wurde von der Delegiertenversammlung des MSV Bautzen 04 e.V. am 01.04.2008 beschlossen und tritt am 01.06.2008 in Kraft.
Der Präsident |